Verfassungswidrige Klimapolitik, falsche Infraschallwerte, linkes Wahlprogramm
Das Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, das hat das Bundesverfassungsgericht diese Woche entschieden. Über den wegweisenden Beschluss sprechen unsere Redakteurinnen Christian Eichler und Sandra Kirchner. Außerdem geht es diese Woche um falsche Infraschallwerte von Windrädern und das Wahlprogramm der Linken.
Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz nachbessern. Klimaschutz erst auf 2030 zu verschieben, bedroht die Freiheitsrechte künftiger Generationen und steht deshalb dem Grundgesetz entgegen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Eine Bundesbehörde gibt über Jahre hinweg viel zu hohe Infraschallwerte für Windräder an - und verschleppt dann auch noch die Aufklärung des Fehlers.
Die Linke wollen mehr Klimagerechtigkeit, so steht es im Entwurf ihres Wahlprogramms. Und Deutschland soll bis 2035 klimaneutral werden - vor allem mit Ge- und Verboten und Enteignungen von Konzernen.
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